Das Verwaltungsrecht betrifft Rechtsverhältnisse an denen behördliche Aufgabenträger, Gemeinden oder auch der Staat selbst beteiligt sind. Zumeist sind Genehmigungen, die beantragt und nicht gewährt wurden Inhalt des Rechtsstreites. Dies gilt z.B. für Baugenehmigungen oder auch Gastättengenehmigungen o.ä.
Ebenso handelt es sich um Verwaltungsrecht, wenn Ihnen Bescheide zugestellt werden, die ein Handeln des Adressaten oder eine Zahlungspflicht erfordern. Hier wären z.B. Abgabenbescheide, wie z.B. Abwasser - oder Schmutzwasserbeitragsbescheide zu nennen. Gleiches gilt z.B. für Straßenausbaubeiträge.
Verwaltungsrecht ist auch die Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Alkohol, Drogen oder mehrfachen Verstößen gegen die StVO.
Weiterhin befinden wir uns im Verwaltungsrecht, wenn disziplinar-rechtlich gegen Beamte vorgegangen wird.
Der Anwendungsbereich des Verwaltungsrechtes ist sehr groß. Aufgrund der Spezialisierung unserer Kanzlei in diesem Rechtsgebiet, können wir Ihnen eine kompetente Beratung bieten.
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