1.
Seit dem 23.11.2011 ist die neue Internetseite der Rechtsanwaltskanzlei Großmann online. Wir bearbeiten diese ständig und versuchen auch in regelmäßigen Abständen interessante Entscheidungen in der Rubik Urteile einzustellen. Für Verbesserungsvorschläge oder Anregungen sind wir Ihnen sehr dankbar. Nutzen Sie dazu einfach unser Kontaktformular.
2.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat in der Umsetzung des Koalitionsvertrages 2013 einen Referentenentwurf für ein Gesetz zur Einführung der Berufzulassungsregelungen für Immobilienmakler und Wohneigentumsverwalter vorgelegt. Dies soll durch eine Anpassung der Gewerbeordnung erfolgen. Mit Änderung des § 34c GewO wird für Immobilienmakler ein Sachkundenachweis sowie das Vorliegen einer Vermögenshaftpflichtversicherung gefordert. Weiterhin wird für den Wohneigentumsverwalter eine Erlaubnispflicht eingeführt (Gewerbeerlaubnis). Für diese ist neben dem Vorliegen einer entsprechenden Zuverlässigkeit des WEG - Verwalters, geordnete Vermögensverhältnisse wie der Nachweis einer Sachkunde und einer Vermögenshaftpflichtversicherung erforderlich.
3.
Die Kanzlei Großmann feiert am 01.06.2017 ihr 10 - jähriges Bestehen. Ich bedanke mich bei allen Mandanten für Ihr bisheriges Vertrauen und bei meinen Geschäftspartnern für die stets freundliche und hilfreiche Unterstützung. Ich freue mich auf weitere 10 Jahre und hoffe auch in der Zukunft Ihr vertrauter Berater, Geschäftspartner und Kollege sein zu dürfen.
4.
Seit dem 23.03.2018 ist Rechtsanwalt Großmann auch als zertifizierter Nachlasspfleger tätig. Nach einem Zertifikatskurs im März 2018 erhielt RA Großmann seine Teilnahmebescheinigung mit entsprechender Bestätigung zu bestandenen Prüfung. Seit dem wird RA Großmann regelmäßig durch das AG Görlitz als Nachlasspfleger berufen.
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Die Kanzlei zieht um. Voraussichtlich ab dem 15.09.2019 finden Sie uns in neuen Büroräumen unter der Adresse Marienplatz 2, 02826 Görlitz. Alle Mandanten und Geschäftspartner erhalten noch gesonderte Informationen, wenn der Zeitplan des Umzuges abschließend feststeht.
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