Rechtsanwalt Falk Großmann Fachanwalt für Verwaltungsrecht Fachanwalt für Miet - und Wohneigentumsrecht
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Miet - und Wohneigentumsrecht

Mietrecht / Wohneigentumsrecht

 

Herr Rechtsanwalt Großmann ist seit 2004 auch ständig als Zwangsverwalter tätig. Wir beraten und vertreten im Mietrecht schon seit Gründung der Kanzlei unterschiedliche Immobilienverwalter und Vermieter. Deshalb haben wir oft unterschiedliche Problemstellung im Mietrecht zu lösen. Wir verfolgen fortlaufend die sich ständig ändernde obergerichtliche Rechtsprechung im Mietrecht um unseren Mandanten in diesem Bereich eine aktuelle Beratung zu gewährleisten.

 

Im Jahr 2014 wurde Herrn Rechtsanwalt Großmann durch die Rechtsanwaltskammer Sachsen der Fachanwaltstitel für Miet - und Wohneigentumsrecht verliehen. Dabei hat sich Rechtsanwalt Großmann besonders auf das Wohneigentumsrecht spezialisiert. Es erfolgt zudem eine ständige Fort - und Weiterbildung in diesem Rechtsgebiet. Vielleicht kann er auch auch Ihnen bei dem einen oder anderen "Problemfall" behilflich zu sein. 

 

Ein eher zynischer Spruch meint:

 

           "Wohneigentum kombiniert die Nachteile des Mieters mit den      
            Nachteilen des Eigentümers"

 

Damit für Sie dieser Spruch nicht gilt, sprechen Sie uns an. Am besten schon bevor Sie Wohneigentümer werden. Aber auch als (Bestands-) Wohneigentümer können Sie auf unseren kompetenten Rat vertrauen. Wir prüfen Jahresabrechnungen für Sie oder beraten Sie, wenn Sie den Verdacht haben, dass die WEG - Verwaltung nicht sachgerecht erfolgt.

 

Auch WEG - Verwalter können eine zielführende Beratung von uns erwarten. Viele WEG - Verwalter aus Görlitz und Umgebung vertrauen schon seit vielen Jahren auf unsere unkomplizierte und praxisnahe Beratung / Vertretung. Denn die Beratungskosten sind zumeist viel geringer, als die Kostenfolge des § 49 II WEG.

 

Unsere Leistungen in diesem Bereich

 

  • Beratung und Vertretung von Vermietern, Immobilienverwaltern und Mietern bei allen mietrechtlichen Angelegenheiten
  • Überprüfung von Betriebs - und Nebenkostenabrechnungen
  • Vorbereitung von ordentlichen oder fristlosen Kündigungen
  • Prüfung / Erstellung von Gewerbe - und / oder Wohnraummietverträgen
  • Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen bei Beschädigung  der Mietsache
  • Anfechtung von WEG - Beschlüssen
  • Geltendmachung von Hausgeldrückständen
  • Beratung von WEG - Verwaltern bei Abrechungen oder Eigentümerversammlungen / Beschlussfassungen
  • Beratung / Vertretung von Wohneigentümergemeinschaften bei Anmeldung von Hausgeldrückständen im Zwangsversteigerungs-verfahren

 

Sollte ihr konkreter Fall nicht benannt sein. Sprechen Sie uns an! Wir prüfen gewissenhaft, ob wir Ihnen helfen können.

 

 

Sie haben Fragen oder wollen zu diesem Bereich einen Termin vereinbaren?

Rufen Sie uns an unter +49 3581 649149 oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

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