Beraten kommt von "Rat". Wenn der Schadensfall vorliegt ist guter Rat (nicht) teuer, aber geboten!
Jeder kann in die Sitiuation eines Schadensfalles kommen, da muss man nicht mal selbst einen PKW oder Motorrad führen. Auch der Fußgänger und der Radfahrer sind Teilnehmer des Straßenverkehrs. Aber gerade schon bei der Frage ob und welches Fahrzeuge geführt oder am Unfall beteiligt war führt zur ersten Differenzierung bei der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen.
Vertrauen Sie daher nicht auf sonstige Dienstleister bei der Schadensabwicklung von Verkehrsunfällen. Schon gar nicht sollten Sie dem Angebot der "gegnerischen Haftpflichtversicherung" vertrauen, den Schaden in Ihrem Sinne abwicklen zu wollen. Vertrauen Sie denen, die objektiv und ausschließlich in Ihrem Interesse den Schadensfall bearbeiten - Ihrem Rechtsanwalt.
Nach einem Unfall ist schnelle Reaktion erforderlich, das fängt schon damit an möglichst kurzfristig die Unfallaufnahmeunterlagen der Polizei einzusehen. Diese erhält in der Regel nur ein Rechtsanwalt. Sollten Sie daher in eine solche Situation gelangen, sprechen Sie mich an, ich kümmere mich darum.
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